Genehmigungen von Wallboxen – Ladesäulen

Wallboxen / Ladestationen mit einer Ladeleistung bis einschließlich 11 kW müssen nur angemeldet werden; Ladestationen mit höherer Ladeleistung müssen dazu vor Installation durch den Netzbetreiber genehmigt werden.

Es gibt nichts Bequemeres, als ein Elektroauto bequem am eigenen Haus, in der Garage oder im Carport aufzuladen. Doch zunächst muss eine Wallbox installiert werden. Dabei spielen nicht nur technische Faktoren eine Rolle. Vielmehr sollten auch die gesetzlichen Bestimmungen im Auge behalten werden. Denn seit dem 21. März 2019 regelt der Artikel 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)[[Niederspannungsanschlussverordnung]] einen wichtigen Punkt im Bereich der Elektromobilität eindeutig: Nun müssen auch private Betreiber ihre Wallboxen beim Netzbetreiber anmelden. Hier zeigen wir Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.
Ladestation

Warum ist eine Ladestation meldepflichtig?

Ein installierter Ladepunkt ist meldepflichtig, da die damit verbundene Transparenz der Stabilität des Stromnetzes dient. Dadurch lässt sich besser abschätzen, wie viel Energie in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Tageszeit voraussichtlich benötigt wird. Auf diese Weise kann eine Überlastung des lokalen Netzes vermieden werden. Die Registrierung eines Ladepunktes dient also der allgemeinen Sicherheit. Andererseits prüft der Netzbetreiber bei der Freigabe einer Wallbox, ob das Stromnetz überhaupt für diese hohe Ladeleistung geeignet ist und ob die Anlage den Brandschutzbestimmungen entspricht. Auch die Anschlüsse und vor allem die Sicherungen werden überprüft. So werden gefährliche Überlastungen der Ladeinfrastruktur und mögliche Risiken wie ein Kabelbrand vermieden. Besonders wichtig ist dieser Check in älteren Gebäuden, die oft über veraltete Stromleitungen und Sicherungen verfügen.

Momentan müssen Ladegeräte bis 11 kW Ladeleistung nur angemeldet werden.
Wichtig: Die Meldung muss vor der Installation stattfinden.
Dabei muss darauf geachtet werden, dass der Stromlieferant nicht unbedingt auch der Netzbetreiber ist. Für die Anmeldung der Ladeeinrichtung gibt es beim zuständigen Netzbetreiber ein Anmeldeformular. Dieses Formular füllt in der Regel der ausführende Installateur aus und meldet dieses beim Netzbetreiber.

Wann ist eine Ladestation genehmigungspflichtig?

Ab 12 kW Ladeleistung muss jede Ladestation vorab beim Netzbetreiber nicht nur angemeldet sondern auch genehmigt werden. Bei diesen leistungsstärkeren Modellen muss auf den Typ der Wallbox geachtet werden, um die es sich handelt (z. B. eine 22 kW Wallbox). Laut NAV[[Niederspannungsanschlussverordnung]] müssen diese Ladestationen durch den zuständigen Netzbetreiber genehmigt werden. Vorher darf eine solche Anlage nicht installiert werden. Der Netzbetreiber wiederum ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags zu reagieren und entweder eine Genehmigung oder aber eine Ablehnung unter Angabe der Gründe bzw. mögliche Abhilfemaßnahmen zu nennen. Die eventuell anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die die Maßnahme veranlasst haben, also in der Regel Sie als Betreiber. Sollten Förderungen in Anspruch genommen werden, sind diese Kosten meistens förderfähig. Infos hierzu liefern die Förderbedingungen des jeweiligen Förderaufrufs.

Genehmigung oder Ablehnung

  • Der Netzbetreiber stimmt der Installation zu
    Wenn die Ladestation vom Netzbetreiber genehmigt ist, kann die gewünschte Ladeleistung problemlos bereitgestellt werden. In der Regel sollte eine für 4 Monate gültige Anschlussgenehmigung einige Wochen nach der Anmeldung eintreffen. In dieser Zeit muss die Ladestation von einem Elektriker oder einer anderen geeigneten Fachfirma installiert und in Betrieb genommen werden.
  • Der Netzbetreiber verweigert die Genehmigung der Ladestation
    Wenn die Installation der Ladestation nicht genehmigt wird, liegt das an Teilen des Stromnetzes, die nicht für eine so hohe Leistung ausgelegt sind. Das können z. B. Kabel oder Sicherungen sein. In diesem Fall müssen die betroffenen Teile angepasst werden, bevor die Ladestation installiert wird. Die Kosten für diese Anpassungen trägt der Antragsteller, der die Wallbox installieren möchte. Erst wenn alle Messungen und Arbeiten abgeschlossen sind, kann die Ladestation durch einen Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.
Es ist auch bei der Genehmigung einer Ladestation wichtig, dass der Netzbetreiber nicht mit dem Stromlieferanten verwechselt wird. Die Informationen zur Zuständigkeit befindet sich auf dem Stromzähler oder auf der letzten Jahresabrechnung.