Muss man den Umweltbonus zurückzahlen, wenn man innerhalb der Haltefrist einen Totalschaden am Fahrzeug hat?
Dazu sagt die BAFA: „Die Zuwendung ist zu erstatten, …wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung nachträglich entfallen.“ Sprich: Auto Schrott – Voraussetzung für Zuwendung entfallen – Zuwendung zurück zahlen. Man kann davon ausgehen, dass zumindest der Teil des Umweltbonusses zurückzuzahlen ist, der der kürzeren Haltedauer entspricht.
Wenn klar ist, dass das Fahrzeug ein Totalschaden ist, sollte man die BAFA anschreiben und fragen, was zu tun ist. Damit hat man dann auch etwaigen Informationspflichten genüge getan.