Ladeinfrastruktur (WELMO)
Im Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität[[Förderprogramm]][[Antragsformular]] (WELMO) fördert das Land Berlin die Errichtung von Ladeinfrastruktur im AC-Bereich (bis 22 kW) mit max. 2.500 €, sowie als Schnelllader (ab 22 kW) mit max. 30.000 € pro Ladepunkt. Zusätzlich wird der Anschluss derselben an das Niederspannungsnetz mit 50% (max. 5.500 €) bzw. das Mittelspannungsnetz mit 50% (max. 55.000 €) gefördert.
Zusammenfassung
Förderobjekt | Ladeinfrastruktur |
Laufzeit | 31.12.2023[[Berliner Senatsverwaltung]] |
Förderhöhe |
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Voraussetzungen |
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Fördergeber | IBB Business Team GmbH |
Förderberechtigte |
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Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen (nach KMU-Definition) sowie
- selbständig Tätige,
die Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Was ist förderfähig?
Gefördert wird die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen der Antragssteller im Stadtgebiet Berlins. Neben der Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt eine anteilige Förderung des Netzanschlusses. Bei Kombination mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS kann
die Errichtung der geförderten Ladeinfrastruktur auch auf privaten nicht-betrieblichen Flächen erfolgen.
Wie hoch ist die Förderung?
Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW | 50 % der Gesamtkosten, max. 2.500 € pro Ladepunkt |
Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW | 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 € pro Ladepunkt |
Anschluss an das Niederspannungsnetz | 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 € |
Anschluss an das Mittelspannungsnetz | 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 € |
Voraussetzungen
- Es muss durch Vorlage des Stromliefervertrages nachgewiesen werden, dass der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur ab Inbetriebnahme zu 100 % aus regenerativen Energien bezogen wird. Der Bezug von Strom aus eigener Photovoltaikanlagen ist zulässig.
- Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet Berlin errichtet und betrieben werden.
- Bei der Beantragung von DC-Ladeinfrastruktur wird die Realisierungsberatung durch einen Mobilitätsberater empfohlen.
- Die Förderung von Ladeinfrastruktur kann nur erfolgen, wenn sich der Eigentümer der Fläche, sofern vom Antragssteller abweichend, mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur einverstanden erklärt. Eine entsprechende Erklärung ist mit Antragsstellung vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen
- De-minimis Erklärung
- Unternehmensnachweise (Gewerbeanmeldung oder Nachweis einer gemeinnützigen (z. B. Auszug aus Vereinsregister) oder freiberuflichen Tätigkeit (Bestätigung der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt)
- Nachweis über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin
- Nachweis über die Absicht (Angebot eines/einer Ladeinfrastrukturanbieters/Elektrofirma) des Erwerbs und der Errichtung von Ladeinfrastruktur
- Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung eines neuen Netzanschlusses
- Sofern notwendig, Nachweis über die Absicht (separates Angebot) der Beauftragung der Anpassung des Netzanschlusses an das Niedrigspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz
- Sofern öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur beantragt wird, ist eine Eigenerklärung vorzulegen aus der hervorgeht, dass ergänzend keine Förderung über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird
- Sofern eine Förderung aufgrund der Kombination mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS beantragt wird, der entsprechende Förderbescheid sowie der Nachweis über die Eigenschaft als Gewerbetreibender
Erbringen Sie den Verwendungsnachweis unbedingt innerhalb eines Monats nach Ende der Mindesthaltedauer von 12 Monaten (ab Tag der Zulassung).
Wichtig: Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Wichtig: Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haltedauer keinen Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug bzw. die Ladeinfrastruktur mindestens 12 Monate in Ihrem Besitz war, ist die Förderung zurückzuzahlen.