Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis

Das Ministerium für Verkehr Baden Württemberg fördert Schnelladeinfrastruktur sowie den dazu nötigen Netzanschluss für E-Taxis[[Förderprogramm]].

Zusammenfassung

Förderobjekt DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW) + Netzanschluss
Laufzeit unbestimmt
Förderhöhe Die Förderung beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • für DC-Schnelladepunkte bis 12.000 € < 100 kW, bis 30.000 € >= 100kW
  • für den Netzanschluss bis 5.000 € (Niederspannung), bis 50.000 € (Mittelspannung)
Voraussetzungen Ladesäulenverordnung, 24/7 Zugänglichkeit, erneuerbare Energie, sechs Jahre Betrieb und mehr (s.u.)
Fördergeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderberechtigte Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sie als juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg sind, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten kann.

Was ist förderfähig?

  • Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
  • Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur[[Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur]] für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
  • Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
  • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
  • WLAN

Voraussetzungen

  • Die technischen Mindeststandards in Bezug auf die Ladestecker richten sich nach der Ladesäulenverordnung (LSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
  • Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
  • Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
  • Es ist eine Bodenmarkierung und Beschilderung an den Stellplätzen der geförderten Ladeinfrastruktur anzubringen.
  • Stell- bzw. Ladeplätze an der Ladestation müssen als taxiexklusiv ausgewiesen sein.
  • Die Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 (Power Line Communication) wird empfohlen.
  • Die Remotefähigkeit des Ladepunktes ist sicherzustellen.
  • Die maximale Ladeleistung der Ladestation muss abwärtskompatibel sein.
  • Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers sind einzuhalten.
  • Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform betrieben werden.
  • Die Ladestation muss nach dem aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz betrieben werden.
  • Die Auffindbarkeit, Nutzbarkeit, einfache Zugänglichkeit (Authentifizierung und Abrechnung) und Preistransparenz sind zu gewährleisten.

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Ablauf der Förderung

Sie stellen beim Ministerium für Verkehr einen schriftlichen formlosen Antrag der folgende Informationen enthält:

  • Informationen zum Unternehmen
  • Eine Produktbeschreibung und Angebot des Herstellers für die Ladestation
  • Angebot für Kosten des Netzanschlusses
  • Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte
  • Zeitpunkt der geplanten Beschaffung und Inbetriebnahme des Ladepunktes
  • Darstellung der Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten an der Ladestation inkl. Ladepreismodell
  • Darstellung des Lade- und Nutzungskonzeptes inkl. der Nutzungsberechtigten und wie diese über die Lademöglichkeit informiert werden
  • Information, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
  • Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung

Den formlosen Antrag senden Sie per Mail an: e-foerderung-bw@vm.bwl.de

Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.