Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs
Der Freistaat Sachsen fördert die Beschaffung von gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 500 € pro Lastenfahrrad sowie 1.500 € pro Lastenpedelec. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig.[[Förderprogramm]][[Antragsformular]]
Zusammenfassung
Förderobjekt | Lastenfahrräder/-pedelecs |
Laufzeit | unbestimmt |
Förderhöhe |
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Voraussetzungen | Neuanschaffung von überwiegend im Freistaat Sachsen genutzten fabrikneuen Lastenfahrrädern sowie Lastenpedelecs. Lastenpedelecs müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit einer möglichen Nutzlast von größer 150 kg (zuzüglich Fahrer) und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 m³ werden nicht gefördert. Die beschafften Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs dürfen nicht vor Ablauf einer Dauer von fünf Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheides an Dritte veräußert werden. |
Fördergeber | Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) |
Förderberechtigte | Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände |
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
- Kommunen im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung
- Zweckverbände
Was ist förderfähig?
Gefördert wird die Neuanschaffung von überwiegend im Freistaat Sachsen genutzten, fabrikneuen Lastenfahrrädern sowie Lastenpedelecs. Die Lastenfahrräder und Lastenpedelecs können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.
Lastenfahrräder und Lastenpedelecs mit einer möglichen Nutzlast von größer 150 kg (zuzüglich Fahrer) und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 m3 werden nicht gefördert.
Voraussetzungen
- Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
- Sie haben einen Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
- Sie können die Förderung für maximal 5 Fahrzeuge pro Jahr bekommen.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular[[Antragsformular]] schriftlich einzureichen. Ein Versand per E-Mail ist nicht ausreichend.
- De-minimis-Erklärung
Hinweise zur Förderung
Die Lastenfahrräder dürfen frühestens nach Erhalt einer Eingangsbestätigung gekauft werden.
Bis zur Bewilligung erfolgt der Kauf der Fahrräder auf eigenes finanzielles Risiko.
Es dürfen keine anderen Fördermittel für diese Maßnahme in Anspruch genommen werden.
Bis zur Bewilligung erfolgt der Kauf der Fahrräder auf eigenes finanzielles Risiko.
Es dürfen keine anderen Fördermittel für diese Maßnahme in Anspruch genommen werden.