Energiewende vor Ort (EVO)

saarlandZiel dieser Richtlinie[[Richtlinie EVO]] der saarländischen Landesregierung, ist die Förderung für innovative und investive Projekte oder Vorhaben mit Modellcharakter zum Klimaschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung oder zur Optimierung von Arbeits- oder Produktionsprozessen. Die Förderung beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 60.000 €. (öffentliche Antragsteller erhalten 80 %)

Zusammenfassung

Förderobjekt Innovative Projekte im Rahmen der Energiewende im Saarland
Laufzeit 31.12.2022
Förderhöhe
  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 60.000 €
  • bis zu 80 % für öffentliche Antragsteller
  • Bagatellgrenze: 5.000 €
Voraussetzungen Die Zuwendungsberechtigung ist abhängig vom Fördergegenstand.
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Förderberechtigte Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände.

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe sowie Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden innovative und investive Projekte oder Demonstrationsvorhaben zum Klimaschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -nutzung oder zur Optimierung von Arbeits- oder Produktionsprozessen, die ohne zusätzliche Mittel nicht wirtschaftlich wären.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € pro Projekt werden bezuschusst.
  • Öffentliche Antragsteller erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
  • Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 € pro Projekt.

Voraussetzungen

  • Ihr Investitionsvorhaben (Neubau-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) übertrifft die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards, unterschreitet die gesetzlichen Energiebedarfs- oder Umweltgrenzwerte.
  • Ihr Modellprojekt hat die Aufgabe, die Technologie oder das Verfahren zu erproben und die Möglichkeiten der praktischen Anwendung in beispielhaften und typischen Anwendungen zu demonstrieren.
  • Sie führen Ihr Projekt im Saarland und durch ein anerkanntes Fachunternehmen durch.
  • Sie nutzen die geförderten Einrichtungen fünf Jahre lang an dem beantragten Standort zweckentsprechend.

Benötigte Unterlagen

  • Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
  • De-minimis Erklärung
  • Die zur Durchführung der Maßnahme benötigte öffentliche Genehmigungen, sowie alle zum Errichten und Betreiben notwendige Verträge (z. B. Pachtverträge, Nutzungsverträge, Darlehenszusagen, Netzanschlusszusagen, etc)
  • Kostenvoranschläge und Verwendungsnachweise
  • Detaillierter Finanzierungsplan, ggf. Kostenangebot für die beantragte Maßnahme
  • Gewinn- und Verlustrechnung auf mindestens 5 Jahre
  • Detaillierte Projektbeschreibung

Bitte beachten!

Sie dürfen Ihr Projekt vorab:

  • nicht starten
  • nichts kaufen
  • nichts bestellen
  • nichts realisieren – sonst verlieren Sie den Förderanspruch!

Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn schriftlich erteilen.