Elektrolastenräder
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übernimmt 25% der Kosten (max. 2.500 Euro), wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen. [[Ministerium für Verkehr BW]][[Fördergeber L-Bank]][[Antragsformular]]
Zusammenfassung
Förderobjekt | Elektrolastenräder |
Laufzeit | unbestimmt |
Förderhöhe | Die Förderung beträgt 25 % (max. 2.500 €) der förderfähigen Anschaffungskosten. Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell. |
Voraussetzungen | Einsatz für mind. drei Jahre im gewerblichen/gemeinnützigen/gemeinschaftlichen/kommunalen Einsatz. |
Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg |
Förderberechtigte | Unternehmen, Freiberuflerin/Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen |
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Was ist förderfähig?
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Voraussetzungen
- Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
- Sie haben einen Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
- Sie können die Förderung für maximal 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.
Benötigte Unterlagen
- Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug; nicht älter als 12 Monate)
- bei eingetragenen Unternehmen,
- Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister
- De-minimis
Ablauf der Förderung
Sie stellen den Antrag bei der L-Bank. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie das beantragte Modell kaufen.
Sie schicken den
- Verwendungsnachweis
- Kaufvertrag
- Zahlungsnachweis für gefördertes Elektro-Lastenrad
an die L-Bank und erhalten dann nach kurzer Prüfung Ihre Überweisung durch die L-Bank.