Elektrolastenräder

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übernimmt 25% der Kosten (max. 2.500 Euro), wenn Sie ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufen oder leasen. [[Ministerium für Verkehr BW]][[Fördergeber L-Bank]][[Antragsformular]]

Zusammenfassung

Förderobjekt Elektrolastenräder
Laufzeit unbestimmt
Förderhöhe Die Förderung beträgt 25 % (max. 2.500 €) der förderfähigen Anschaffungskosten. Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell.
Voraussetzungen Einsatz für mind. drei Jahre im gewerblichen/gemeinnützigen/gemeinschaftlichen/kommunalen Einsatz.
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg
Förderberechtigte Unternehmen, Freiberuflerin/Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Sie als

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Freiberuflerin/Freiberufler
  • gemeinnützige Organisation
  • Kommune

mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Was ist förderfähig?

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.

Voraussetzungen

  • Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein.
  • Sie haben einen Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
  • Sie können die Förderung für maximal 20 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit bekommen.

Benötigte Unterlagen

  • Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug; nicht älter als 12 Monate)
  • bei eingetragenen Unternehmen,
  • Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister
  • De-minimis

Ablauf der Förderung

Sie stellen den Antrag bei der L-Bank. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie das beantragte Modell kaufen.
Sie schicken den

  • Verwendungsnachweis
  • Kaufvertrag
  • Zahlungsnachweis für gefördertes Elektro-Lastenrad

an die L-Bank und erhalten dann nach kurzer Prüfung Ihre Überweisung durch die L-Bank.