Gesetz zum Aufbau einer Infrastruktur für Elektromobilität (GEIG)
Der Hauptinhalt der Verordnung besagt, dass künftig jeder Stellplatz in neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und jeder dritte Stellplatz in neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen mit Schutzrohren für Stromkabel ausgestattet sein muss. Darüber hinaus muss in Nichtwohngebäuden mindestens eine Ladestation installiert werden. Bei einer größeren Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen müssen künftig alle Parkplätze mit Schutzrohren für elektrische Kabel ausgestattet werden. Bei einer größeren Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen muss einer von fünf Parkplätzen mit Schutzrohren für elektrische Kabel ausgestattet werden, und es muss zusätzlich mindestens eine Ladestation installiert werden. Nach dem 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Parkplätzen ebenfalls mit mindestens einer Ladestation ausgestattet sein.
Darüber hinaus wurde eine Nachbarschaftslösung aufgenommen und die Möglichkeit geschaffen, die Verpflichtungen in Bezug auf Ladepunkte für Nichtwohngebäude zu erfüllen, die an einem oder mehreren Orten zusammengefasst sind. Ausnahmen sind unter anderem für Nichtwohngebäude vorgesehen, die hauptsächlich im Besitz von kleinen und mittleren Unternehmen sind und von diesen genutzt werden, oder für bestehende Gebäude, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur und die Verkabelung 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung übersteigen.
Das GEIG-Gesetz wurde am 11. Februar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz in zweiter Lesung am 5. März 2021 zu. Das Gesetz trat einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt I (24.03.2021) in Kraft.
GEIG – Regeln und Vorschriften auf einen Blick
Neubauten | Renovierung von Bestandsgebäuden | |
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Wohngebäude | Mit mehr als 5 Stellplätzen: > Jeder Stellplatz mit Leerrohr |
Mit mehr als 10 Stellplätzen: > Jeder Stellplatz mit Leerrohr |
Nichtwohngebäude (Andere Immobilien) |
Mit mehr als 6 Stellpätzen: > Jeder dritte Stellplatz mit Leerrohr & mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt |
Mit mehr als 10 Stellplätzen: > jeder fünfte Stellplatz mit Leerrohr & mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt |
Ab 2025 gilt außerdem: Bei mehr als 20 Stellpätzen: > zusätzlich ein weiterer Ladepunkt |