Wie lang muss ein Fahrzeug behalten werden, das eine BAFA-Förderung erhalten hat (Haltedauer)?
Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate und bei über 23 Monaten auf 24 Monate. Eine kürzere Haltedauer wie. z.B. aufgrund einer Veräußerung ist dem BAFA unverzüglich anzuzeigen, im Falle des Leasings jedoch nur dann, wenn diese einen abweichenden Fördersatz zur Folge hat. Das BAFA ist in diesem Fall berechtigt, den Förderbetrag gemäß der tatsächlichen Leasingdauer neu festzusetzen.
Beispiel: Ein Fahrzeug wird für die Dauer von 24 Monaten geleast und erhält damit den vollen BAFA-Fördersatz. Das Fahrzeug erleidet aber nach 3 Monaten einen Totalschaden und erfüllt damit nicht die Mindesthaltedauer. In diesem Fall muss neben der Versicherung und dem Leasinggeber auch die BAFA unverzüglich informiert werden. Diese entscheidet dann welcher Anteil der Fördersumme zurückerstattet werden muss.