Förderkredit Nachhaltige Mobilität der KfW

Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite an Unternehmen und Kommunen, die in nachhaltige Mobilität investieren. Für klimafreundliche Fahrzeuge und Infrastrukturmaßnahmen gibt es Förderkredite von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben über einen Zeitraum von 30 Jahren[[Förderkredit bei der KfW]].

Zusammenfassung

Förderobjekt Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge für die Güterbeförderung, Infrastruktur für klima­freund­lichen Verkehr sowie Nachhaltige Informations- und Kommunikations­technologien
Laufzeit aktuell kein Enddatum
Förderhöhe
  • als Standardvariante (268): bis zu 50 Millionen Euro Kredit pro Vorhaben
  • als Individualvariante (269): individuell ab 15 Millionen Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
Voraussetzungen Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrem Finanzierungspartner.
Fördergeber KfW
Förderberechtigte Unternehmen, gemeinnützige Organisationen / Stiftungen / Verbände / Vereine, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler
  • mit Sitz in Deutschland
  • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mindestens 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das zuständige Finanzamt
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts – sofern keine Antragsberechtigung in den kommunalen Direktprogrammen der KfW besteht, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, das heißt in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität gefördert.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Für Elektrofahrzeuge ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung aus diesem Programm und dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragenden Umweltbonus möglich.

Wie hoch ist der mögliche Kreditbetrag?

Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.
Eine Aufstockung des Kredits nach Kreditzusage ist nicht möglich.

Laufzeit

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung:

  • bis zu 5 Jahre bei 1 tilgungsfreiem Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei 1-2 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 20 Jahre bei 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 30 Jahre bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 30 Jahre bei 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 20 Jahre

Zinssatz

  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner festgelegt.
  • Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet der Finanzierungspartner den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu.
  • Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird.
  • Der zwischen Ihnen und dem Finanzierungspartner vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem KfW- Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“, Bestellnummer 600 000 0038.
  • Die geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen.
  • In allen Programmvarianten wird ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.
  • Ist die Laufzeit länger als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.

Bereitstellung

  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese kann im Einzelfall um maximal 24 Monate verlängert werden.
  • Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 12 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. Vor Auszahlung des KfW-Refinanzierungskredits an den Finanzierungspartner ist ein Verzicht auf den Kredit jederzeit möglich. Verzichten Sie auf einen noch nicht abgerufenen Kredit, kann die KfW für dasselbe Vorhaben frühestens nach 6 Monaten einen neuen Kredit zusagen. Eine Antragstellung ist ohne Sperrfrist möglich, wenn das Vorhaben neu oder in wesentlichen Teilen verändert ist.

Tilgung

Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.