KFZ-Steuer

KFZ-SteuerReine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge werden wie Verbrenner anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes besteuert.

Befristete Steuerbefreiung

Der Bundestag hat im September 2020 einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge zugestimmt. Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden. Sie gilt jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2030.

Die Steuerbefreiung für Elektroautos beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Um besonders schadstoffarme Fahrzeuge weiter zu fördern, wird die KFZ-Steuer von 30 Euro pro Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem 17. September 2020 und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für einen Zeitraum von fünf Jahren, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben. Durch die Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen insbesondere mittelständische Unternehmen entlastet werden.

Diese Regelung gilt für:

  • Unternehmen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Vereine | Verbände
  • Privatpersonen

Was kommt danach?

Wenn Sie ein Elektroauto fahren, zahlen Sie weniger Kfz-Steuer.

Die Steuer für ein Elektroauto wird nach einer sehr einfachen Formel berechnet, denn das einzige Kriterium, das berücksichtigt werden muss, ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Sie zahlen einen festen jährlichen Betrag pro angefangene 200 Kilogramm.

Für Elektroautos gibt es drei verschiedene Tarife:

  1. Für ein zGG bis 2.000 kg zahlen Sie 5,625 Euro pro 200 kg.
  2. Für ein zGG zwischen 2.001 und 3.000 kg zahlen Sie 6,01 Euro.
  3. Ab einem Gesamtgewicht von 3.000 kg zahlen Sie 6,39 Euro.

Die berechneten Beträge werden immer aufgerundet. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen an einem Beispiel.

Ihr Elektroauto wiegt 2.500 kg.
Damit fällt es in die zweite Kategorie, d.h. 6,01 Euro pro 200 kg:

2.500 kg / 200 kg = 12,5

12,5 x 6,01 Euro = 75,125 Euro (aufgerundet auf 76 Euro)

Sie müssen also 76 Euro pro Jahr an Kfz-Steuer zahlen.

Aber Vorsicht! Diese Steuersätze gelten nur für Elektroautos, nicht aber für Hybridfahrzeuge.

Kfz-Steuer im Vergleich zu Verbrennungsautos

Die oben genannten Steuersätze sind dem Kraftfahrzeugsteuergesetz[[Kraftfahrzeugsteuergesetz]](§ 9 Absatz 2 KraftStG) entnommen. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Auto bis zu 3.500 kg wiegt, müssen Sie nur 50 % der für Verbrennungsfahrzeuge geltenden Steuern zahlen.

Die Besteuerung von Hybridfahrzeugen, d.h. Fahrzeugen, die sowohl mit einem Verbrennungs- als auch mit einem Elektromotor ausgestattet sind, richtet sich nach der Motorleistung und den Schadstoff- und Kohlenstoffdioxidemissionen des Hubkolbenmotors zum Zeitpunkt der Erstzulassung am 30. Juni 2009. Die Größe/Leistung des zusätzlichen Elektromotors wird nicht berücksichtigt.