Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen, elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten, Elektrorollern, Lasten-Pedelecs, Pedelecs und E-Bikes sowie Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs[[
Förderprogramm]].
Zusammenfassung
Förderobjekt |
- Elektro- und Hybridfahrzeuge
- elektrische Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten
- Elektroroller
- Lasten-Pedelecs
- Pedelecs
- E-Bikes
- Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs
|
Laufzeit |
unbestimmt |
Förderhöhe |
Die Förderung ist von der Höhe her eine Festbetragsfinanzierung gestaffelt nach Leasing oder Kauf sowie den verschiedenen Fahrzeugtypen. Siehe Tabelle unten. |
Voraussetzungen |
Ersetzt werden lediglich Fahrzeuge, bei denen ohnehin Leasingverträge auslaufen oder die ausgemustert werden. Eine reine Zusatzbeschaffung ist ausgeschlossen. |
Fördergeber |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderberechtigte |
Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche, Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz |
Wer ist antragsberechtigt?
Diese Unterstützung richtet sich an alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.
Was ist förderfähig?
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von
- Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
- Elektrorollern,
- Lasten-Pedelecs,
- Pedelecs und
- E-Bikes sowie
- Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs.
Förderhöhe
Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge |
Kategorie |
Leasing 6-11 Monate |
Leasing 12-23 Monate |
Leasing über 23 Monate |
Kauf |
PKW bis 3,5 t |
1.500 Euro |
3.000 Euro |
6.000 Euro |
6.000 Euro |
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t |
2.000 Euro |
4.000 Euro |
8.000 Euro |
8.000 Euro |
Nutz- und Sonderfahrzeuge über 3,5 t |
3.000 Euro |
6.000 Euro |
12.000 Euro |
12.000 Euro |
Hybridfahrzeuge |
Kategorie |
Leasing 6-11 Monate |
Leasing 12-23 Monate |
Leasing über 23 Monate |
Kauf |
PKW bis 3,5 t (max. 50 g CO2/km) |
750 Euro |
1.500 Euro |
3.000 Euro |
3.000 Euro |
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t |
1.500 Euro |
3.000 Euro |
6.000 Euro |
6.000 Euro |
Nutz- und Sonderfahrzeuge über 3,5 t |
2.000 Euro |
4.000 Euro |
8.000 Euro |
8.000 Euro |
Elektro-Zweiräder |
Kategorie |
Förderung |
Pedelecs |
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
Lasten-Pedelecs |
4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
E-Bikes |
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
Elektroroller |
2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
Ladeinfrastruktur |
Kategorie |
Förderung |
Elektro- Und Hybridfahrzeuge |
7.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
Elektro-Zweiräder |
4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis |
Voraussetzungen
Ersetzt werden lediglich Fahrzeuge, bei denen ohnehin Leasingverträge auslaufen oder die ausgemustert werden. Eine reine Zusatzbeschaffung ist ausgeschlossen. So soll vermieden werden, dass durch die Beschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen die Fuhrparks zusätzlich vergrößert werden.´
Ablauf der Förderung
Um den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, wurde ein Informationsblatt mit den Kriterien sowie ein Antragsformular und eine Checkliste zur Mittelanforderung zusammengestellt[[Förderantrag]].
Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.