Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte

Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen, elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten, Elektrorollern, Lasten-Pedelecs, Pedelecs und E-Bikes sowie Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs[[Förderprogramm]].

Zusammenfassung

Förderobjekt
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • elektrische Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten
  • Elektroroller
  • Lasten-Pedelecs
  • Pedelecs
  • E-Bikes
  • Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs
Laufzeit unbestimmt
Förderhöhe Die Förderung ist von der Höhe her eine Festbetragsfinanzierung gestaffelt nach Leasing oder Kauf sowie den verschiedenen Fahrzeugtypen. Siehe Tabelle unten.
Voraussetzungen Ersetzt werden lediglich Fahrzeuge, bei denen ohnehin Leasingverträge auslaufen oder die ausgemustert werden. Eine reine Zusatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
Fördergeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderberechtigte Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche, Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz

Wer ist antragsberechtigt?

Diese Unterstützung richtet sich an alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.

Was ist förderfähig?

Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von

  • Elektro- und Hybridfahrzeugen,
  • elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
  • Elektrorollern,
  • Lasten-Pedelecs,
  • Pedelecs und
  • E-Bikes sowie
  • Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs.

Förderhöhe

Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Kategorie Leasing 6-11 Monate Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate Kauf
 PKW bis 3,5 t 1.500 Euro 3.000 Euro 6.000 Euro 6.000 Euro
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t 2.000 Euro 4.000 Euro 8.000 Euro 8.000 Euro
Nutz- und Sonderfahrzeuge über 3,5 t 3.000 Euro 6.000 Euro 12.000 Euro 12.000 Euro
Hybridfahrzeuge
Kategorie Leasing 6-11 Monate Leasing 12-23 Monate Leasing über 23 Monate Kauf
 PKW bis 3,5 t (max. 50 g CO2/km) 750 Euro 1.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t 1.500 Euro 3.000 Euro 6.000 Euro 6.000 Euro
Nutz- und Sonderfahrzeuge über 3,5 t 2.000 Euro 4.000 Euro 8.000 Euro 8.000 Euro
Elektro-Zweiräder
Kategorie Förderung
Pedelecs 2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis
Lasten-Pedelecs 4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis
E-Bikes 2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis
Elektroroller 2.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis
Ladeinfrastruktur
Kategorie Förderung
Elektro- Und Hybridfahrzeuge 7.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis
Elektro-Zweiräder 4.000 Euro, jedoch maximal der tatsächliche Kaufpreis

Voraussetzungen

Ersetzt werden lediglich Fahrzeuge, bei denen ohnehin Leasingverträge auslaufen oder die ausgemustert werden. Eine reine Zusatzbeschaffung ist ausgeschlossen. So soll vermieden werden, dass durch die Beschaffung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen die Fuhrparks zusätzlich vergrößert werden.´

Ablauf der Förderung

Um den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, wurde ein Informationsblatt mit den Kriterien sowie ein Antragsformular und eine Checkliste zur Mittelanforderung zusammengestellt[[Förderantrag]].

Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.