Darf ich bei meiner Mietwohnung eine Wallbox installieren lassen?

Seit dem 1. Dezember 2020[[Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz]] haben Wohnungs­eigentümer und Mieter das Recht darauf, an ihrem Stell­platz eine Wall­box zu installieren. Die Eigentümer­gemeinschaft bzw. der Vermieter entscheidet nicht mehr das „ob“, sondern nur noch das „wie“.
Der direkte Ansprechpartner für Mieter, die eine Wallbox wünschen, ist immer der Vermieter – egal, ob Ihrem Vermieter das ganze Haus gehört oder er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Daher ist das Verfahren für Mieter von Häusern oder Wohnungen nicht sehr unterschiedlich. Wichtig ist nur, dass Sie, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit einer Gemeinschaftsgarage wohnen, auch die anderen Mieter und Eigentümer über Ihren Wunsch informieren und eventuelle Vorbehalte abbauen müssen. Vielleicht finden Sie sogar einige Mitstreiter. So vermeiden Sie später unnötige Diskussionen und erleichtern Ihrem Vermieter die Entscheidung.