NRW-Sonderförderprogramm für Nutzfahrzeuge (Antragstellung nicht mehr möglich)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert sowohl Kauf als auch Leasing ab September 2021 für die Dauer von drei Monaten im Rahmen einer Sonderaktion mit Zuschüssen von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen auf den Kaufpreis. Wer also ein E-Nutzfahrzeug für 50.000 Euro (netto) anschafft, kann über das Programm 25.000 Euro an Zuschüssen erhalten.[[Webseite des Förderprogrammes]]
Das Sonder-Förderprogramm für Nutzfahrzeuge wurde beendet. Die zwischenzeitlich auf rund 40 Millionen Euro aufgestockte Fördermittel sind komplett aufgebraucht. Mehr Infos hier.
Zusammenfassung
Förderobjekt | Batterieelektrische und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge |
Laufzeit | 01.09.2021 – 30.11.2021 |
Förderhöhe | Die Förderhöhe bei batterieelektrischen Fahrzeugen beträgt 50% und bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen 80%. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen erhöhen sich die Fördersätze um 10%. (Mindestfördersumme 20.000 Euro). |
Voraussetzungen | Förderfähig sind:
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Fördergeber | Bezirksregierung Arnsberg |
Förderberechtigte | Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunale Betriebe |
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (ausgenommen gewerblicher Güterverkehr und Leasinggeber)
- Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und kommunale Betriebe
Was ist förderfähig?
Kauf und Leasing von batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Fahrzeugen
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung (Nutzfahrzeuge)
- Klasse N1 (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen)
- Klasse N2 (zulässiges Gesamtgewicht bis 12 Tonnen)
- Klasse N3 (zulässiges Gesamtgewicht über 12 Tonnen)
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung
- Klasse M2 (zulässiges Gesamtgewicht bis 5 Tonnen)
- Klasse M3 (zulässiges Gesamtgewicht über 5 Tonnen
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe beträgt für batterieelektrische Fahrzeuge 50 Prozent und für Brennstoffzellen-Fahrzeuge 80 Prozent der Gesamtkosten. Bei Kommunen und kommunalen Zusammenschlüsse erhöhen sich die Fördersätze um 10 Prozentpunkte.
- Die Förderung für das Leasing erfolgt als einmaliger Zuschuss bis maximal 100 Prozent der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung (begrenzt auf die Fördersumme, die sich beim Kauf ergeben würde).
- Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro.
Voraussetzungen
- Die Förderung erfolgt für Unternehmen über die „de minimis-Regelung“, d.h. es können innerhalb von 3 Jahren max. 200.000 Euro Fördergelder von einem Unternehmen in Anspruch genommen werden.
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
- Anträge können 01.September bis Ende November 2021 gestellt werden.
- Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Arnsberg als Bewilligungsbehörde
- Eine Beauftragung oder der Abschluss eines Kaufvertrages dürfen erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt oder eine Erlaubnis durch die Bewilligungsbehörde erteilt wurde.
- Die Rechnung und der Verwendungsnachweis müssen bis zum 31.03.2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Für später eingehende Verwendungsnachweise können keine Fördergelder mehr ausgezahlt werden!
- Es können auch mehrere Fahrzeuge mit einem Antrag gefördert werden, um die minimale Förderhöhe von 20.000 Euro zu erreichen.
Da die Landesregierung für den gesamten Förderaufruf nur 25 Millionen Euro zur Verfügung stellt und eingehende Anträge nach dem Windhundprinzip bearbeitet werden, sollten Interessierte schnellstmöglich ein Angebot für ein oder mehrere Fahrzeuge einholen und den Förderantrag baldigst einreichen.