Energiewende vor Ort (EVO)
Zusammenfassung
Förderobjekt | Innovative Projekte im Rahmen der Energiewende im Saarland |
Laufzeit | 31.12.2022 |
Förderhöhe |
|
Voraussetzungen | Die Zuwendungsberechtigung ist abhängig vom Fördergegenstand. |
Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes |
Förderberechtigte | Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände. |
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe sowie Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen.
Was ist förderfähig?
Gefördert werden innovative und investive Projekte oder Demonstrationsvorhaben zum Klimaschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz, zur rationellen Energieerzeugung und -nutzung oder zur Optimierung von Arbeits- oder Produktionsprozessen, die ohne zusätzliche Mittel nicht wirtschaftlich wären.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € pro Projekt werden bezuschusst.
- Öffentliche Antragsteller erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
- Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 € pro Projekt.
Voraussetzungen
- Ihr Investitionsvorhaben (Neubau-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen) übertrifft die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards, unterschreitet die gesetzlichen Energiebedarfs- oder Umweltgrenzwerte.
- Ihr Modellprojekt hat die Aufgabe, die Technologie oder das Verfahren zu erproben und die Möglichkeiten der praktischen Anwendung in beispielhaften und typischen Anwendungen zu demonstrieren.
- Sie führen Ihr Projekt im Saarland und durch ein anerkanntes Fachunternehmen durch.
- Sie nutzen die geförderten Einrichtungen fünf Jahre lang an dem beantragten Standort zweckentsprechend.
Benötigte Unterlagen
- Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
- De-minimis Erklärung
- Die zur Durchführung der Maßnahme benötigte öffentliche Genehmigungen, sowie alle zum Errichten und Betreiben notwendige Verträge (z. B. Pachtverträge, Nutzungsverträge, Darlehenszusagen, Netzanschlusszusagen, etc)
- Kostenvoranschläge und Verwendungsnachweise
- Detaillierter Finanzierungsplan, ggf. Kostenangebot für die beantragte Maßnahme
- Gewinn- und Verlustrechnung auf mindestens 5 Jahre
- Detaillierte Projektbeschreibung
Bitte beachten!
Sie dürfen Ihr Projekt vorab:
- nicht starten
- nichts kaufen
- nichts bestellen
- nichts realisieren – sonst verlieren Sie den Förderanspruch!
Mit dem Vorhaben darf erst nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn schriftlich erteilen.