Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur & Netzanschluss

ThüringenIm Programm E-Mobil Invest[[Förderprogramm]][[Beantragung]] fördert das Land Thüringen die Installation öffentlicher und halböffentlicher Ladepunkte sowie des dazu notwendigen Netzanschlusses mit bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich können Beratungsdienstleistungen mit bis zu 75 % gefördert werden.
Bitte beachten: Der erste Förderaufruf hatte eine Laufzeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. August 2022 (24:00 Uhr). Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Sobald ein neuer Förderaufruf gestartet wird, können Sie dies hier nachlesen.

Zusammenfassung

Förderobjekt Öffentliche Ladeinfrastruktur
Laufzeit 31.12.2023
Förderhöhe 60 % der Kosten. Höhe der Förderung für:

  • Normalladepunkt <= 22kW max. 2.500 €
  • Schnellladepunkt > 22kW < 100kW max. 10.000 €
  • Schnellladepunkt > 100kW max. 20.000 €
  • Anschluss Niederspannungsnetz max. 10.000 €
  • Anschluss Mittelspannungsnetz max. 100.000 €
  • Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss wie dazugehöriger Netzanschluss

70 – 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungsleistungen, Konzepte und Studien zur Umstellung auf alternative Antriebstechnologien.

Voraussetzungen Zugang zu Ladepunkten 24 Stunden/Tag , ansonsten Reduzierung der Förderung um 50%
Fördergeber Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Förderberechtigte
  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sind (Gewerbetreibende, Unternehmen)
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen

Wer ist antragsberechtigt?

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sind (bspw. Freiberufler und Selbständige) sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen.

Das zu fördernde Projekt muss in Thüringen durchgeführt werden.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden die Ausgaben für die Errichtung oder Modernisierung von Ladesäulen und Wallboxen, Netzanschluss- und Ertüchtigung, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagement, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbauarbeiten, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN, Pufferspeicher sowie Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Zusätzlich  können Ausgaben für Beratungsleistungen, Konzepte und Studien zur Umstellung auf alternative Antriebstechnologien gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung schlüsselt sich wie folgt auf:

  • je Normalladepunkt bis einschließlich 22 kW max. 2.500 Euro
  • je Schnellladepunkt größer 22 bis kleiner 100 kW max. 10.000 Euro
  • je Schnellladepunkt ab einschließlich 100 kW max. 20.000 Euro

Zusätzlich kann der Netzanschluss pro Standort mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben gefördert werden. Die Höhe der maximalen Zuwendung beträgt:

  • für den Anschluss an das Niederspannungsnetz max. 10.000 Euro
  • für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz max. 100.000 Euro
  • Kombination Pufferspeicher mit Netzanschluss wie dazugehöriger Netzanschluss
Wird nichtöffentliche Ladeinfrastruktur in Zusammenhang mit der Anschaffung oder der Umrüstung eines Elektrofahrzeuges anhand der Richtlinie errichtet, so beträgt der Fördersatz je Ladepunkt 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der maximalen Zuwendung beträgt dabei 3.000 €.
Die Ausgaben für Beratungsleistungen, Konzepte und Studien zur Umstellung auf alternative Antriebstechnologien werden zu 70 – 75 % gefördert. Die Höhe der maximalen Zuwendung beträgt je Beratungsleistung, Konzept oder Machbarkeitsstudie maximal 50.000 €.

Voraussetzungen

  • Ladeinfrastruktur entspricht technisch der Ladesäulenverordnung
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien oder z. B. PV-Anlage
  • Zugang zu Ladepunkten ist 24 Stunden/Tag an 7 Tagen pro Woche möglich. Bei 12 Stunden/Tag an Werktagen Reduktion um 50 Prozent.
  • Kennzeichnung mit entsprechenden Verkehrszeichen sowie Hinweis auf Förderung
  • Roaming-Fähigkeit für ein in Thüringen etabliertes Zugangs- und Bezahlsystem ist zu gewährleisten
  • maximal 200.000 € an De-minimis-Beihilfen in drei Steuerjahren erhalten, bzw. für Unternehmen, die im gewerblichen
    Straßengüterverkehr tätig sind max 100.000 €

Einzureichende Unterlagen

  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens / Erläuterungsbericht
  • Detaillierte Kostenermittlung des Vorhabens, für das die Förderung beantragt wird, mit Ausweisung der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben (einschließlich Drittmitteln)
  • Nachweis der Antragsberechtigung (z. B. Eigenschaft „kommunales Unternehmen“, Gemeinnützigkeit, Auszug aus Genossenschaftsregister für eingetragene Genossenschaften, Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI bei privaten Pflegeanbietern)
  • De-minimis-Erklärung (sofern Unternehmensbegriff zutreffend und keine Beihilfe nach AGVO beantragt wird)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (für natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind)