Umsetzungsberatung / Umsetzungskonzept

NRWDas Land NRW fördert Beratungsleistungen für den Bereich Elektromobilität und die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater für Vermieter mit mindestens 4 Wohneinheiten und Gewerbetreibende mit mindestens 5 Fahrzeugen bzw. mindestens 5 Mitarbeiterparkplätzen mit 50% (max. 15.000 €) sowie Kommunen mit 80% (max. 24.000 €) mit dem Programm PROGRES.NRW[[Förderprogramm]][[Antragsformular]]

Zusammenfassung

Förderobjekt Umsetzungsberatungen und -konzepte
Laufzeit bis zum 30.06.2024
Förderhöhe Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro. Für Kommunen und kommunale Betriebe, die nicht wirtschaftlich tätig sind, beträgt die Förderhöhe 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 24.000 Euro.
Voraussetzungen
  • Die Beratung muss neutral und unabhängig sein. Sie muss durch ein Handlungs- und Umsetzungskonzept abgeschlossen werden.
  • Die Beratung und Konzepterstellung hat durch ein qualifiziertes Beratungsunternehmen zu erfolgen.
Fördergeber Bezirksregierung Arnsberg
Förderberechtigte
  • Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten
  • Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen
  • Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte

Wer ist antragsberechtigt?

  • Natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften als Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten oder Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Was ist förderfähig?

Das Land NRW fördert Beratungsleistungen für den Bereich Elektromobilität und die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Natürliche Personen als Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften als Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten oder Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug-Stellplätzen für Beschäftigte erhalten 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro.
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben erhalten 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 24.000 Euro.

Voraussetzungen

Die Beratung und Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.

Pro Antragsberechtigtem und verbundenen Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
Ein förderfähiges Umsetzungsberatungskonzept kann zum Beispiel folgende Anforderungen erfüllen:
Definition des Beratungsziels sowie detaillierte Beschreibungen der folgenden Punkte

  • Analyse
    • Ist-Zustande unter Berücksichtigung ggf. vorhandener baulicher, struktureller, personeller und/oder technischer Besonderheiten
    • Zukünftige Bedarfe und Anforderungen vor dem Hintergrund der Umstellung auf Elektrofahrzeuge
    • Ermittlung von Potenzialen auf Grundlage der Zielsetzung und Darstellung optionaler Strategien
  • Ladeinfrastrukturplanung
    • Bedarfsermittlung
    • Optimale Standortverteilung
    • Platzbedarf
    • Lademanagementkonzept
    • Netzdienlichkeit
    • Netzanbindung
    • Grobkostenschätzung
  • Finanzielle Aspekte
    • Ermittlung der Rahmenbedingungen und voraussichtlichen Kosten
    • Darstellung verschiedener Abrechnungsvarianten
    • Fördermöglichkeiten
  • Rechtliche Aspekte
    • Darstellung rechtlicher Problematiken
  • Beschaffung von E-Fahrzeugen
    • Analyse des Ist-Bestandes
    • Darstellung der spezifischen Anforderungen
    • Ermittlung und Darstellung eines optimierten Fahrzeugbestandes

Ablauf des Förderverfahrens

  1. Angebot bzw. Kostenvoranschlag einholen
  2. Antrag[[Antragsformular]] ausfüllen und Angebot hochladen
  3. Nach positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid zugesendet
  4. Die Umsetzungsberatung kann nun in Auftrag gegeben werden
  5. Nach Durchführung der Beratung können wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die bezahlten Rechnungen und Nachweise hochgeladen werden
  6. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen

Unbedingt beachten

Die Antragsberechtigten (wie oben genannt) dürfen im Rahmen der Verwertung der Beratungsergebnisse keine wirtschaftliche Aktivität planen und keine Leistungen an einem Markt anbieten, zum Beispiel durch Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebots mit kommunalen Fahrzeugen. Auch eine exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen muss ausgeschlossen sein.
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und muss durch einen Handlungs- und Umsetzungskonzept abgeschlossen werden.[[Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“]]