Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW) (Antragstellung nicht mehr möglich)
Zusammenfassung
Förderobjekt | Ladeinfrastruktur, Wallboxen |
Laufzeit | unbestimmt |
Förderhöhe | 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. |
Voraussetzungen | Installation und Netzanschluss von Ladesäulen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum in Baden-Württemberg; Leasing, Mieten, Contracting oder Kauf sind förderbar; Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren; max. 500 Ladepunkte; Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien |
Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg |
Förderberechtigte | Unternehmen, Vereine, Freiberuflerlin/Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Kommunen |
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Sie als
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerlin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.
Was ist förderfähig?
Die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Hierzu gehören unter anderem:
- Ladeeinrichtung
- Tiefbauarbeiten
- Installation und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
Bei Leasing/Miete/Contracting sind die jeweils monatlichen Raten förderfähig.
Voraussetzungen[[Fördergrundsätze]]
- Sie stellen den Förderantrag spätestens sechs Monate nach Bestellung der Ladeinfrastruktur. Nach Fertigstellung der Ladestation inkl. Netzanschluss ist keine Antragstellung/Förderung mehr möglich (Energielieferverträge sind dabei unbeachtlich). Es wird eine umgehende Antragstellung für begonnene Maßnahmen empfohlen.
- Sie versorgen die Ladepunkte mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern.
- Sie betreiben die Ladepunkte für mindestens drei Jahre in Baden-Württemberg.
- Sie wenden den aktuellsten Stand der Technik an und erfüllen die Mindestanforderungen an die Ladepunkte.